Nutzungsordnung für die Tennishalle
des TC Rot-Weiß Kaiserslautern

Vertragsbedingungen, Tennishallenordnung, Datenschutzhinweise

A.   Vertragsbedingungen

1.     Vorbemerkungen

·       Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung eines spielbereiten Platzes in der Tennishalle des TC Rot-Weiß Kaiserslautern für den gebuchten Zeitraum einschließlich der Gewährung einer entsprechenden Spielberechtigung für den Mieter („Nutzer“) und dessen Begünstigte („Mitspieler“) durch den Verein. Der Mieter ist verpflichtet, dem Verein die vereinbarte Miete zu entrichten.

·       Die vorliegenden Nutzungsbedingungen in ihrer Gesamtheit sind unabdingbare Voraussetzung für die Miete und Nutzung des Vertragsgegenstandes. Der Nutzer verpflichtet sich, nur Mitspieler und Gäste zuzulassen, die diese Bedingungen ebenfalls ausdrücklich anerkennen.

·       Der Verein hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Tennishalle nur buchungsgemäß genutzt wird und keine unberechtigte Nutzung, d.h. ohne Zahlung der Gebühr erfolgt. Ferner hat der TCR ein Interesse daran, Rechtsverstöße (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl) bezüglich der im Außenbereich gelegenen Tennishalle zu vermeiden. Die Tennishalle wird daher videoüberwacht. Mit Buchung eines Abonnements oder Einzelstunde sowie durch das Betreten des Geländes des Vereins und der Tennishalle erfolgt die Zustimmung zur Videoüberwachung. Die Videoüberwachung wird lediglich eingesetzt, um das Hausrecht und die ordnungsgemäße Hallenbenutzung zu überwachen. Es erfolgt keine öffentliche Darstellung der Videoaufnahmen. Aufnahmen werden nur in begründeten Fällen und nur in Screenshots (Einzelbildern) aufgezeichnet und nach spätestens 48 Stunden gelöscht.

·       Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGB verbindlich voraus.

·       Die Einhaltung der Hallenordnung ist verbindlich. Deren Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und Hallenverbot führen. Bei Verstößen und Schäden haftet der Nutzer vollumfänglich für seine Mitspieler und Gäste.

·       Der Abschluss eines Mietvertrages liegt im freien Ermessen des Vereins. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Mitglieder des TC Rot-Weiß-Kaiserslautern, an andere gemeinnützige Vereine und Institutionen und an Privatpersonen. Eine Vermietung an kommerzielle Hallenbenutzer ist ausgeschlossen.

2.     Online-Buchungssystem

·       Die Buchung und Verwaltung von Einzelstunden und Abonnements erfolgt über ein Online-Buchungsportal. Dieses kann über einen Link auf der Homepage des TC Rot-Weiß Kaiserslautern (www.tcrwkl.de) aufgerufen werden.

·       Vor Nutzung des Buchungsportals ist einmalig eine Registrierung des Mieters mit der Hinterlegung einer gültigen Bankverbindung erforderlich. Benutzerhinweise dazu sind auf der Homepage der TC Rot-Weiß Kaiserslautern abrufbar.

·       Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.

3.     Mietdauer und Mietpreise

·       Die Platzmieten basieren auf einer Spieldauer von jeweils einer vollen Stunde (60 Minuten). Im Rahmen von Abonnements kann der TC Rot-Weiß Kaiserslautern Freistunden einräumen.

·       Die Mietpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Diese sind im Online-Buchungsportal hinterlegt und auf der Homepage des TC Rot-Weiß Kaiserslautern einsehbar.

·       Laufzeit der Abonnements ist der Zeitraum vom ersten Montag im Oktober bis zum letzten Sonntag im April. Es verlängert sich um jeweils ein Kalenderjahr, wenn das Abonnement nicht spätestens zum 31.08. für die folgende Saison gekündigt wird.

·       Gebührenerhöhungen werden den Abonnenten spätestens zum 31.07. für die folgende Hallensaison bekannt gegeben.

·       Gewährte Nachlässe auf den Normalpreis (bspw. Rabatte für Mitglieder, Aktive oder Jugendliche des Vereins) dürfen nur für diesen Zweck und von den dazu berechtigten Personen in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme solcher Rabatte und Weitergabe der daraus resultierenden Vorteile an ausschließlich unberechtigte Personen ist ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Hallenordnung und kann zivil-/strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

4.     Abonnements und Einzelstunden

·       Ein Abonnement-Vertrag kommt verbindlich zustande durch eine Buchungsanfrage des Mietinteressenten und einer anschließenden Bestätigung durch den TC Rot-Weiß Kaiserslautern. Die Buchungsanfrage erfolgt durch eine Online-Anfrage an das Buchungsportal.

·       Eine Anmietung einzelner Hallenstunden kommt grundsätzlich nur über das Online-Buchungsportal zustande. Die TC Rot-Weiß Kaiserslautern behält sich vor, die Anzahl von Vorausbuchungen zu reglementieren.

5.     Buchungsbestätigungen / Widerruf

·       Die TC Rot-Weiß Kaiserslautern kann angefragte Buchungen wie folgt bestätigen:

-       schriftlich an die vom Mieter angegebene Anschrift

-       per E-Mail an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse

-       persönlich durch die Ausgabe des Buchungscodes

·       Wird der Buchungsbestätigung für Abonnements nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Ein Widerspruch ist zu richten an die Geschäftsstelle der TC Rot-Weiß Kaiserslautern, Im Jungwald 43, 67663 Kaiserslautern und ist nicht zu begründen.

·       Eine Ablehnung der Buchungsanfrage durch den TC Rot-Weiß Kaiserslautern kann ohne die Angabe von Gründen erfolgen.

6.     Rechnungslegung / Zahlung des Mietpreises

·       Rechnungen werden per E-Mail übersandt. Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Fälligkeitstermin zu zahlen.

·       Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich per Einzug im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Nur in Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Zahlung auch per Überweisung erfolgen.

·       Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche zusätzlich eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,– zu leisten. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

·       Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn gemietete Hallenstunden infolge einer Verhinderung des Mieters (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in Anspruch genommen werden.

7.     SEPA-Lastschriftmandat

·       Der Mieter ermächtigt den TC Rot-Weiß Kaiserslautern, die fällige Hallenmiete von seinem hinterlegten Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die vom TC Rot-Weiß Kaiserslautern auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

·       Wenn das Konto des Zahlungspflichtigen keine erforderliche Deckung aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschrift. In diesem Fall verpflichtet sich der Nutzer/Zahlungspflichtige, den offenen Rechnungsbetrag umgehend anderweitig zu begleichen. Bankgebühren, die aufgrund nicht ausführbarer SEPA-Mandate anfallen, werden dem Mieter vom Verein weiterbelastet.

8.     Stornierungen, Freigabe, Weitergabe gebuchter Stunden

·       Verbindlich gebuchte Einzelstunden können bis 72 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen ist der Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.

·       Stornierungen von einzelnen Stunden innerhalb eines laufenden Abonnements sind nicht möglich.

·       Mietpreiserstattungen erfolgen grundsätzlich nur in Form von Geldguthaben, die für Hallenbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden können. Eine Auszahlung des Geldguthabens ist ausgeschlossen.

·       Werden vorhandene Geldguthaben nicht innerhalb eines Jahres nach dem letztem Erstattungstermin genutzt, so verfällt das Geldguthaben ersatzlos.

·       Der Mieter haftet gegenüber der TC Rot-Weiß Kaiserslautern auch bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und für evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

 

 

9.     Sonstiges

·       Für Ereignisse außerhalb der Kontrolle und Verantwortung des Vereins (technische Störungen, Stromausfall usw.), die die Nutzung der Mietsache nicht zulassen oder einschränken, haftet der Verein nicht. Die Entscheidung, ob die Mietsache zu einem gewissen Zeitpunkt nutzbar ist oder nicht, obliegt alleine den Verantwortlichen des Vereins.

·       Ersatz für beim Nutzer und dessen Begünstigten entstehende direkte oder indirekte Schäden oder bei Nichtverfügbarkeit der Mietsache (z.B. vergeblicher Zeitaufwand und Anfahrtkosten, entgangene Vereinstrainings), ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Mietsache wird ausschließlich ein Zeitguthaben dem Benutzerkonto gutgeschrieben. Eine Rückerstattung der Miete in Geld erfolgt nicht.

10.  Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Stattdessen gelten die Regelungen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen.

 

Kaiserslautern, den 31.07.2019

 

 

Dr. Rolf Wörner

1. Vorsitzender
TC Rot-Weiß Kaiserslautern

 

 

B.   Tennishallenordnung

1.     Allgemeines

Diese Tennishallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennishalle der TC Rot-Weiß Kaiserslautern. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Benutzers.

DIE BENUTZUNG DER TENNISHALLE ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. EINE HAFTUNG DES VEREINS GEGENÜBER NUTZERN, MITSPIELERN UND GÄSTEN BEI UNFÄLLEN, VERLUSTEN, PERSONEN-, SACH- UND VERMÖGENSSCHÄDEN JEDER ART INNERHALB UND AUSSERHALB DER TENNISHALLE, AUCH AUF DEN ZUFAHRTEN, ZUGÄNGEN UND PARKPLÄTZEN, IST AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN.

Mit Abschluss der Mietvereinbarung erhält der Spieler für sich und seine Mitspieler die Berechtigung, den zugewiesenen Hallenplatz inkl. Beleuchtung zu nutzen. Die Mietvereinbarung beinhaltet auch die Berechtigung zur Nutzung der Sanitär- und Umkleideräume durch die Spieler.

Das Spielen auf den Plätzen ist nur während der Spielzeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt. Der gebuchte Hallenplatz steht dem Spieler und seinen Mitspielern ausschließlich während der gebuchten Zeit zur Verfügung.

Wenn die Nutzungsmöglichkeit durch höhere Gewalt entfällt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Platzmiete.

Der TC Rot-Weiß Kaiserslautern ist es gestattet, den gebuchten Hallenplatz für besondere Zwecke (z.B. Turniere, Lehrgänge oder Reparaturen) gegen Gutschrift der bezahlten Platzmiete oder gegen Ausgleichsstunden in Anspruch zu nehmen.

2.     Nutzungsregeln

Die Tennishalle des TC Rot-Weiß Kaiserslautern steht im Grundsatz ausschließlich dem Tennissport zur Verfügung. Ausnahmen müssen vorab beim Vorstand des Vereins beantragt und von diesem genehmigt werden.

Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende ist die Hallenuhr. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizumachen. Es ist nicht gestattet, ohne Berechtigung freie Hallenplätze zu benutzen.

Der Mieter hat sich nach Spielende vom ordnungsgemäßen Zustand des genutzten Platzes zu überzeugen und die jeweilige Beleuchtung auszuschalten.

Die Steuerung von Heizung und Beleuchtung erfolgt automatisch und ist an das Buchungssystem gekoppelt. Es kann erforderlich sein, die Beleuchtung durch das Drücken des zentralen Lichtschalters im Eingangsbereich zu aktivieren. Die Soll-Temperatur beträgt im Winter etwa 16 Grad Celsius, kann aber aufgrund großer Außentemperaturschwankungen davon abweichen. Eine zu hohe oder zu niedrige Temperatur ist kein Mangel der Mietsache. Bei extremen Temperaturverhältnisse kann die Heizung durch das Drücken der Party-Taste (an der Hallenseitenwand neben dem Netz) kurzzeitig intensiviert werden.

Bei eventuell auftretenden Störungen ist der Hallen-/Platzwart umgehend zu benachrichtigen.

In der Tennishalle darf nur mit für Teppichboden geeigneten Hallentennisschuhen mit glatter, heller, sauberer Sohle gespielt werden.

Die Hallentennisschuhe dürfen erst in den Umkleideräumen, müssen aber vor Betreten der Spielfläche angezogen werden.

In der Tennishalle dürfen ausschließlich saubere Bälle verwendet werden und vor allem solche, die noch nicht auf Sand, Granulat und ähnlichen Belägen gespielt wurden.

In der Tennishalle dürfen ausschließlich Speisen und Getränke, die für das Tennisspiel erforderlich sind, verzehrt werden. Diese Erlaubnis ist strikt begrenzt auf den Bereich der Spielerbänke, der mit einem Schmutzfangteppich unterlegt ist. Eine Verschmutzung der Spielfläche ist unbedingt zu vermeiden. Im Vorraum ist Essen und Trinken hingegen gestattet.

Rauchen ist in der gesamten Tennishalle einschließlich des Vorraums strikt verboten.

Das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist im Grundsatz nicht gestattet; Ausnahmen müssen vorab beim Vorstand des Vereins schriftlich beantragt und von diesem genehmigt werden.

Die Tennishalle und der Vorraum werden regelmäßig gereinigt. Alle Hallennutzer (Nutzer, Mitspieler und Gäste) sind aufgefordert, auf Sauberkeit zu achten und die Tennishalle so sauber zu hinterlassen, wie sie sie vorgefunden haben. Anfallender Abfall ist in den hierzu bereit gestellten Behältnissen zu entsorgen.

Alle Einrichtungen der Tennishalle sind funktionsgerecht und pfleglich zu behandeln. Wird ein Schaden verursacht, so ist dieser umgehend zu melden. Die Hallennutzer sind für alle nachweislich durch sie verursachten Schäden verantwortlich, ohne Begrenzung in Höhe und Verschuldensgrad.

Die schwerwiegende oder wiederholte Verletzung dieser Tennishallenordnung kann den Ausschluss von der Nutzung der Mietsache ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements- bzw. Einzelstundenmiete zur Folge haben. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden bestehen in diesem Fall nicht. Der Verein behält sich zudem vor, gegen Jedermann ein Hausverbot auszusprechen.

 

 

 

 

 

 

C.  Datenschutzhinweise

1.     Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verpflichten uns, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die unser Buchungssystem nutzen, und die persönlichen Daten, die uns unsere Nutzer überlassen, vertraulich zu behandeln.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 (BDSG) sowie anderen einschlägigen Rechtsvorschriften.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) erfolgt primär zur Erfüllung unserer Obliegenheiten zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie aufgrund berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

2.     Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

·       Verarbeitung Ihrer Personeninformationen (Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern Festnetz und Mobil, Vereinszugehörigkeit);

·       Verarbeitung Ihrer Kontoinformationen für die Erhebung der geschuldeten Nutzungsgebühr (Name des Kontoinhabers, Name des Kreditinstituts, IBAN, BIC bzw. entsprechende Angaben des Online-Bezahldienstes PayPal);

·       Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z.B. Zutrittskontrollen) und zur Wahrung des Hausrechts;

·       Videoüberwachung zur Wahrung des Hausrechts sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten; zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und zur Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten.

3.     Aus welchen Quellen stammen die Daten?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die Sie uns über das Online-Buchungsportal tcrwkl.ebusy.de für die Vertragserfüllung selbst zur Verfügung gestellt haben. Zudem verarbeiten wir – soweit dies zur Erfüllung unserer Obliegenheiten aus Ihrer Vereinsmitgliedschaft erforderlich ist – personenbezogene Daten, die wir zulässigerweise von Dritten erhalten (bspw. von Gerichten, Behörden, Ämtern oder Versicherungen). Sollten wir andere Quellen nutzen, so werden wir Ihnen dies bei der ersten Kontaktaufnahme mitteilen.

4.     Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Interne Stellen erhalten nur Zugriff auf Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.

Dienstleister, die wir über einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung datenschutzrechtlich und zur Einhaltung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen verpflichtet haben, können zu den vorstehenden Verarbeitungszwecken Daten erhalten.

Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter, ebenso erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten in ein Drittland, es sei denn wir haben hierzu Ihre gesonderte explizite Einwilligung eingeholt. In einem solchen Fall informieren wir Sie über geeignete und angemessene Garantien zum Datenschutz beim Empfänger.

5.     Betroffenenrechte

·       Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO).

·       Sie haben das Recht, die Vervollständigung oder Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

·       Sie haben das Recht zu verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden (Art. 17 DSGVO) oder deren Verarbeitung eingeschränkt wird (Art. 18 DSGVO).

·       Sie haben das Recht zu verlangen, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie bereitgestellt haben, zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern (Art. 20 DSGVO).

·       Sie haben das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 DSGVO). Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen zum Datenschutz unter der obenstehenden Vereinsadresse jederzeit an den Vorstand oder unseren Datenschutzkoordinator wenden.

6.     Datenhaltung und Datenlöschung

Eine Registrierung über das Online-Buchungsportal tcrwkl.ebusy.de begründet, sofern uns keine ausdrückliche oder erkennbare anderweitige Erklärung vorliegt, schlüssig das Interesse des Betroffenen, zeitlich unbeschränkt dessen Funktionen nutzen zu können (vorvertragliche Maßnahme auf Anfrage des Betroffenen i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten daher bis zu einer Abmeldung vom Online-Buchungsportal tcrwkl.ebusy.de oder bis zu einem an uns gerichteten Löschverlangen i.S.v. Art. 18 DSGVO.

BEI INANSPRUCHNAHME DES RECHTS AUF LÖSCHUNG KÖNNEN MIETVERHÄLTNISSE WEDER BEGRÜNDET NOCH BESTEHENDE MIETVERHÄLTNISSE DURCHGEFÜHRT ODER AUFRECHTERHALTEN WERDEN.

Wir unterliegen verschiedenen (gesetzlichen) Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus § 147 Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zehn (10) Jahre.

7.     Vollständige Datenschutzerklärung

Die vorstehenden Grundsätze zum Datenschutz und Transparenzinformationen nach Art. 13 ff. DSGVO werden durch weitere Angaben zum Datenschutz ergänzt, so bspw. zum Umgang mit technischen Wesensmerkmalen des Online-Buchungsportals tcrwkl.ebusy.de. Sie können die vollständige Datenschutzerklärung dort jederzeit einsehen und herunterladen.

8.     Sonstiges

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